Umsatzsteuer
Die VAE haben mit dem 1. Januar 2018 eine Mehrwertsteuer (MwSt) in Höhe von 5% eingeführt. Die MwSt, als allgemeine Verbrauchssteuer, gilt für die meisten Transaktionen (Waren und/oder Dienstleistungen) und wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben. Gewisse Güter bzw. Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Nachstehend bitte der Link zum Mehrwertsteuergesetz der VAE (VAT Decree-Law Nr. (8) of 2017 on Value Added Tax.
Ein Unternehmen muss sich für die MwSt anmelden, wenn Einkünfte aus steuerpflichtigen Leistungen und Importen eine Summe von AED 375.000 pro Jahr übersteigt. Optional ist die Anmeldung für Firmen, deren Einkünfte aus Lieferungen und Importe die Summe von AED 187.500 nicht übersteigt. Mehrwertsteuer wird gleichermaßen für in den Freihandelszonen sowie auch für auf dem Staatsgebiet steuerlich registrierte Unternehmen erhoben.
Das Kabinett der VAE hat einige der Freihandelszonen als ausgewiesene Zonen (designated zones) definiert. Diese werden steuerlich als 'außerhalb der VAE' behandelt. Der Verkehr von Waren/Dienstleistungen innerhalb und zwischen diesen Zonen ist steuerfrei. Bitte finden Sie hier die Liste der ausgewiesenen Zonen.
Für weitere Informationen zur Mehrwertsteuer und zur Registrierung bei der VAE Steuerbehörde (Federal Tax Authority UAE) klicken Sie bitte hier.
Am Ende jedes Besteuerungszeitraums müssen steuerpflichtige Unternehmen oder die "Steuerpflichtigen" der FTA eine Mehrwertsteuererklärung vorlegen. Die folgende Richtlinie hilft Ihnen bei der Registrierung und Eingabe dieser.
MWST-Rückerstattung bei Messen und Konferenzen:
Konferenzen, Messen und Ausstellungen spielen für die Vereinigten Arabischen Emirate eine herausragende Rolle. Um diesen wichtigen Sektor zu unterstützen und den internationalen Ruf des Landes als Drehscheibe für Messen und Konferenzen zu stärken, hat die Federal Tax Authority (FTA) der Vereinigten Arabischen Emirate einen Nutzerleitfaden mit dem Titel " VAT Refund for Exhibitions and Conferences" veröffentlicht.
Eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen, unter denen Teilnehmer nach aktuell geltendem VAE-Steuerrecht nicht umsatzsteuerpflichtig sind, finden Sie hier.
Declaration by International Exhibitor and Attendee of Conference
Die vollstaendige Anleitung der FTA finden Sie hier
MWST-Rückerstattung für Geschäftsreisende:
Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen ab dem 18 November 2018
Die Federal Tax Authority (Steuerbehörde) der Vereinigten Arabischen Emirate (FTA) hat bekannt gegeben, dass die Mehrwertsteuererstattungsregelung für Touristen ab dem 18. November in Kraft treten wird, um Touristen die Erstattung der bei ihren Käufen angefallenen Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Diese Regelung gilt fuer Rechnungen mit Datum ab 18 November 2018 und nicht rückwirkend
Die Einreichung eines Antrages zur Rückerstattung wird zuerst an den internationalen Flughäfen von Abu Dhabi, Dubai und Sharjah möglich sein. Ab Mitte Dezember wird das System voll einsatzfähig und alle Flughäfen sowie auch Land- und Seehäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten inkludieren.
Bedingungen für Einzelhändler, um an der Regelung teilzunehmen:
1.Der Einzelhändler muss bei der FTA für die Mehrwertsteuer registriert sein und eine Steuernummer (TRN) haben.
2. Die verkauften Waren müssen den Mehrwertsteuerrückerstattungsrichtlinien der FTA entsprechen.
3.Der Einzelhändler muss einen Antrag auf Teilnahme am Mehrwertsteuerrückerstattungsprogramm stellen, wie von der FTA beschrieben und festgelegt.
4. Der Einzelhändler muss die vom FTA festgelegten finanziellen Kriterien erfüllen und sich verpflichten, regelmäßig Steuererklärungen einzureichen und fällige Steuern zu zahlen.
Für weitere Informationen können Sie sich bitte auch gern an uns bei der AHK Dubai wenden.
Zur abschließenden Beurteilung sollte auf jeden fachlicher Rat einzuholen werden.
Online Portal:
Die Steuerbehörde der VAE hat einen Onlineservice eingerichtet, der Steuerzahlern einen direkten Zugriff auf eine Liste von in den VAE anerkannten Steuerbüros erlaubt. Das Onlineportal eservices.tax.gov.ae. ermöglicht diesen Steuerbüros, im Auftrag des Steuerzahlers, Steuererklärungen zu registrieren und entsprechende Transaktionen durchzuführen.
Experten zum Thema Umsatzsteuer in den VAE
Mehrwertsteuer Experten
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