Warnhinweise zur Geschäftstätigkeit in der Golfregion

Aufgrund der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten bei internationalen Streitigkeiten empfehlen wir deutschen Unternehmen, welche mit ausländischen, insbesondere ihnen unbekannten Firmen handeln, einige grundlegende Verfahrensweisen einzuhalten, um eventuelle Risiken zu minimieren.

Darlehenskonstruktionen

Die AHK warnt vor Darlehenskonstruktionen, die eine Auszahlung des Darlehens an die Gründung einer Gesellschaft (Special Purpose Vehicle) knüpfen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist wiederholt von Fällen berichtet worden, in denen für die Gründung derartiger Gesellschaften unverhältnismäßig hohe Investitionen von den Darlehensnehmern an den in den VAE registrierten Darlehensgeber geflossen sind, ohne dass es aber dann zu einer Auskehrung des Darlehens gekommen ist. Die Investitionen konnten in den bekannten Fällen bislang nicht restituiert werden.

Weitere Warnhinweise

Bei sämtlichen Exportgeschäften sollte stets ein unwiderrufliches Akkreditiv (irrevocable letter of credit) als Zahlungsweise vereinbart werden bzw. auf vollständige Vorauszahlung bestanden werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass im Falle von Zahlungsverweigerung des Geschäftspartners sehr langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren im Ausland auf den Exporteur zukommen oder eine rechtliche Durchsetzung der Ansprüche gar unmöglich ist.

Weiterhin empfehlen wir, sich im Rahmen einer Geschäftsanbahnung mit unbekannten Firmen über die Zahlungsmoral und Finanzlage des potentiellen Geschäftspartners mittels Wirtschaftsauskünften von örtlichen Agenturen zu informieren. 

Vorsicht ist angeraten bei Berater- oder Vermittlerfirmen, welche deutsche, meist mittelständische Firmen - häufig unaufgefordert - darauf ansprechen, dass eine örtliche Firma oder sogar ein Mitglied der Herrscherfamilien Interesse an einer geschäftlichen Kooperation hat. Solche unverhofften Angebote werden als große Chancen angepriesen: die Unternehmen sollen sich häufig kurzfristig entscheiden. In vielen Fällen endet derartiges Engagement in Vorauszahlungen ohne konkrete Gegenleistung und zählbare Ergebnis.

Seit geraumer Zeit erreichen uns zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit überhöht ausgestellten Schecks. Die Vorgehensweise ist in diesen Fällen immer gleich: nicht existente Firmen aus den VAE kontaktieren Unternehmen in Deutschland und bestellen Waren per Email. Es wird im Anschluß um Nennung der Bankverbindung gebeten um den Kaufpreis vorab zu bezahlen. Stattdessen wird jedoch an die Bank des deutschen Unternehmens ein auf eine ausländische Bank bezogener Scheck geschickt, der „aus Versehen“ einen weit überhöhten Betrag ausweist. Gleichzeitig wird um Rücküberweisung des „zuviel gezahlten“ Betrages nach Dubai gebeten. Nach einigen Tagen platzt dann der Scheck da gefälscht. Es gibt zahlreiche Geschädigte, wir stehen hier bereits in Kontakt mit den emiratischen Behörden. Hinter dieser Masche stecken nach Auskunft der lokalen Behörden nigerianische Kriminelle. Vorsicht also bei „Rücküberweisungen“ nach Dubai!

Öffentliche Ausschreibungen, besonders solche, die im Namen des Ministry of Endowment and Islamic Affairs und des Bureau of Public Procurement (Project Monitoring and Implementation Unit) veröffentlicht werden, sind mit großer Vorsicht zu genießen. In Deutschland ansässige Unternehmen werden dabei in den meisten Fällen von Einzelpersonen mit unseriösem E-Mail Absender kontaktiert, die sich als Vermittler für das Vergabeverfahren ausgeben. Häufig werden hierbei Dokumente der Ausschreibungsbekanntmachung mit der Aufschrift „The Islamic State of Qatar“ verschickt, die ein deutlicher Hinweis darauf sind, dass es sich hierbei um einen Betrugsfall handelt. Nach angeblicher Auftragsvergabe werden Vorauszahlungen und Registrierungsgebühren in unangemessener Höhe verlangt. Wir raten dringendst davon ab, mit einer Person, Unternehmen oder einer (angeblichen) Regierungsbehörde ein Geschäft abzuschließen, ohne zuvor persönlich in Kontakt mit dem Ansprechpartner getreten zu sein, da eine Rückrufaktion von getätigten Überweisungen in den meisten Fällen nicht erfolgreich ist. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Aus aktuellem Anlass vermuten wir einen Missbrauch durch angeblich von der AHK geschriebenen Emails. Daher bitten wir Sie die Echtheit von der AHK geschriebenen Emails zu überprüfen, wenn Sie durch Dritte Emails der AHK zur Seriosität von Investitionsfirmen oder Geschäftspersonen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten erhalten.