Economic Substance Regulation (ESR) - Geschäftstätigkeiten in den VAE
Im Rahmen der Mitgliedschaft der VAE in der „Organization for Economic Co-operation and Development (OECD)“ und als Reaktion auf eine Bewertung der VAE durch die EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) haben die VAE eine Reihe von Verordnungen erlassen, die eine Einhaltung der von der EU geforderten Standards garantieren:
Ministerkabinett Resolution Nr. 31 von 2019, die „Verordnungen“ am 30. April 2019. Leitlinien zur Anwendung der Verordnungen am 11. September 2019, Ministerialbeschluss Nr. 215 von 2019 und Kabinettsbeschluss Nr. 58/2019
Die Verordnungen schreiben vor, dass Unternehmen, die eine der nachstehend aufgeführten definierten „relevanten Aktivitäten“ in den VAE ausführen, auch eine angemessene „wirtschaftliche Präsenz“ in den VAE im Verhältnis zu den von ihnen durchgeführten Aktivitäten aufrechterhalten und nachweisen („Economic Substance Test“).
Relevante Aktivitäten:
- Banking Business
- Insurance Business
- Investment Fund management Business
- Lease - Finance Business
- Headquarters Business
- Shipping Business
- Holding Company Business
- Intellectual property Business (“IP")
- Distribution and Service Centre Business
Die Verordnungen gelten Geschäftsjahre, am oder ab dem 1. Januar 2019. Berichterstattungspflicht ist jährlich an die zuständige Behörde (Listung dieser bitte nachstehend aufgeführten Webseite) und muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs eingereicht werden. (z. B. 31. Dezember 2020 für Unternehmen mit einem am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr).
Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, den sog. Economic Substance Test zu bestehen bzw. einen Economic Substance Report für einen Finanzzeitraum einzureichen, für den es keine Einkünfte aus einer der wie oben aufgeführten relevanten Aktivitäten erzielt hat oder die Bedingungen für eine Befreiung von diesen erfüllt.
Unabhängig davon muss in jedem Fall ein sog. Benachrichtigungsformular eingereicht werden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Strafen, einem Informationsaustausch mit der zuständigen ausländischen Behörde (wie in Artikel 1 der Vorschriften definiert) sowie anderen administrativen Sanktionen wie z. B. der Aussetzung, dem Widerruf oder der Nichterneuerung der Gewerbeberechtigung des Unternehmens führen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des VAE Finanzministeriums.